2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 368.00, gesamthaft Fr. 3'868.00, sind zu 4/5 mit Fr. 3'094.40 von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) das Departement Gesundheit und Soziales, Generalsekretariat Mitteilung an: das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten