Tierpfleger EFZ zu 100% angestellt sein muss bzw. mindestens ein Drittel des Personals über die geforderte Berufsausbildung verfügt. Die Betreuung der Tiere durch andere Personen als die Bewilligungsinhaberin bewirkt keine Änderung in Bezug auf die Verantwortung für die Tierbetreuung. Das heisst, die Bewilligungsinhaberin ist auch bei der Betreuung der Tiere durch weitere Personen dafür verantwortlich, dass die Tiere tierschutzkonform untergebracht und betreut werden. Um dies sicherzustellen, sind die Personen, welche die Tiere betreuen, sorgfältig auszuwählen und über die korrekte Unterbringung und Betreuung zu instruieren.