102 Abs. 1 TSchV in ihrem Tierferienheim in S._____ zu übernehmen, weil durch ihre regelmässigen Aufenthalte in Frankreich keine hinreichende Verfügbarkeit in dem Sinne gewährleistet sei, dass sie sich tagsüber jeweils im Heim oder in dessen Nähe aufhalte und in der restlichen Zeit nahe genug, um bei auftretenden Problemen innert nützlicher Frist eingreifen zu können. Ihre Angabe, sie arbeite an mindestens fünf Tagen pro Woche in S._____, sei aufgrund der geschilderten - 20 -