Das bedeute, dass sie für diese Funktion zwangsläufig eine andere ausgebildete Tierpflegerin oder einen ausgebildeten Tierpfleger einsetzen müsse. Diese Person müsse dem Veterinärdienst unter Einreichung eines Arbeitsvertrags und Ausbildungsnachweises gemeldet werden. Die Tierheimbewilligung werde nach Eintreten der Rechtskraft entsprechend angepasst.