Weil sie sich in der Zeit vom 11. Oktober 2022 bis zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde durch den vorinstanzlichen Zwischenentscheid vom 13. Februar 2023 zudem an das Betretverbot gehalten habe, sei davon auszugehen, dass sie sich auch an ein Hundehalteverbot halten würde, zumal Verstösse dagegen mit Busse bedroht seien. Nicht ersichtlich sei, weshalb sie ihre Hunde dauerhaft im Tierferienheim unterbringen sollte, denn daran habe sie selbst kein Interesse und es sei bislang auch kein Thema gewesen.