Vielmehr sind weitere Vorfälle mit Angriffen auf Menschen und/oder Artgenossen ein in jeder Hinsicht realistisches Szenario. Diese Lehre haben die Vorinstanzen aus der Vergangenheit und speziell den jüngsten Ereignissen gezogen, was auch für die Beschwerdeführerin erkennbar war, die hier in nicht nachvollziehbarer Weise eine Verletzung der - 14 -