Weil sich die Beschwerdeführerin im Kanton Aargau stets an die Auflage der Leinenpflicht halte, wäre es hier nicht zu einem vergleichbaren Vorfall gekommen. Die Verletzungen, die der von einem ihrer Hunde angegriffene Labrador beim Vorfall vom 24. Oktober 2021 erlitten habe, seien ebenfalls leicht gewesen. Irrelevant sei, ob der Vorfall auch schlimmer hätte ausgehen können. Dass es nicht dazu gekommen sei, habe nichts mit Glück zu tun, sondern sei dem Umstand geschuldet, dass Personen eingegriffen hätten, die den Umgang mit den Hunden der Beschwerdeführerin gewohnt seien.