Mit dem Verbot des Führens an einer Kutsche sei dem Umstand Rechnung getragen worden, dass es schwieriger sei, Hunde zu kontrollieren, wenn man sich gleichzeitig auf ein Pferd und/oder die Lenkung eines von einem Pferd gezogenen Gefährts konzentrieren müsse. Weiter habe die Beschwerdeführerin auch beim Vorfall vom 24. Oktober 2021 gegen am 15. Januar 2019 verfügte Auflagen verstossen, indem ihre freilaufenden Hunde einen öffentlich zugänglichen Raum betreten, einen anderen Hund angegriffen und in der Folge auch eine Person verletzt hätten.