Die Verletzungen seien tierärztlich dokumentiert. Obendrein habe sich die Beschwerdeführerin nicht an die in der betreffenden jurassischen Gemeinde geltende Leinenpflicht gehalten. Beim Vorfall vom 24. Oktober 2021 seien mindestens drei Hunde der Beschwerdeführerin von ihrem Grundstück aus auf einen vorbeispazierenden Labrador losgegangen und hätten ihm diverse Bisswunden zugefügt, die tierärztlich hätten behandelt und genäht werden müssen. Ebenfalls sei C._____, der in die Rauferei eingegriffen habe, mittelschwer verletzt worden.