II. Betreffend die Hunde von A._____ wird ein sofortiges Betretverbot für den Kanton Aargau auferlegt. III. Das Tierheim S._____ darf nur unter der Bedingung weitergeführt werden, dass sich jederzeit ein/e ausgebildete/r Tierpfleger/in vollumfänglich um die Tierheimhunde kümmert. Der/die Tierpfleger/innen müssen dem Veterinärdienst unter Einreichung eines Arbeitsvertrags sowie Ausbildungsnachweis gemeldet werden. Die Tierheim- und Handelsbewilligung werden nach Eintreten der Rechtskraft entsprechend angepasst. IV. [Kosten]