ausschliesst; Ausführung der Hunde nur durch volljährige Personen, die in der Lage sind, Hunde kontrolliert zu führen und die auferlegten Massnahmen jederzeit einzuhalten; Mitteilung dieser Auflagen an Drittpersonen, denen sie ihre Hunde anvertraut). Die von A._____ dagegen erhobene Beschwerde wies der Regierungsrat am 11. März 2020 ab, soweit er darauf eintrat.