Auch wenn für das Jahr 2022 keine Lohnabrechnungen vorliegen, ist zugunsten der Beschwerdeführerin 2 und einhergehend mit dem MIKA (MI-act. 490) davon auszugehen, dass nach wie vor ein monatliches Nettoeinkommen in dieser Höhe erzielt wird. Zusammenfassend verfügen die Beschwerdeführenden 1 und 2 über ein monatliches Nettoeinkommen von insgesamt Fr. 6'181.00 (Fr. 5'315.00 + Fr. 866.00).