Gemäss dem Arbeitsvertrag beträgt der monatliche Bruttolohn Fr. 5'000.00, zuzüglich monatlicher Pauschalspesen von Fr. 262.00 und einem dreizehnten Monatslohn (MI-act. 416 f.). Anhand der Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2022 lässt sich ein monatlicher Nettolohn von Fr. 4'737.00 feststellen (MI-act. 432 f.). In Berücksichtigung eines anteilsmässigen dreizehnten Monatslohns und der Kinderzulagen für das zweite, im Mai 2022 geborene Kind (MI-act. 490) resultiert ein monatlicher Nettolohn von Fr. 5'315.00. Gemäss dem Lohnausweis 2021 verdiente die Beschwerdeführerin 2 netto Fr. 10'393.00, was monatlich einem Nettobetrag von Fr. 866.00 entspricht (MI-act. 413).