SR 831.301] i.V.m. der Applikation der Schweizer Gemeinden, Raumgliederungen-Suche, Gemeindetypologie 2012 [https://www.agvchapp.bfs.admin.ch/de/typologies/query]). Beim Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenversicherung ist gemäss der aktuellen kantonalen Durchschnittsprämie ein Betrag von Fr. 5'748.00 pro Jahr zu berücksichtigen (Art. 10 Abs. 3 lit. d ELG i.V.m. Art. 5 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern [EDI] über die Durchschnittsprämien 2023 der Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vom 19. Oktober 2022 [SR 831.309.1]).