Dabei sieht die Amtsweisung 222_1 eine Berechnung unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung (Frauen 84 Jahre, Männer 79.1 Jahre) plus fünf Jahre vor. Ob und inwieweit eine solche Aufrechnung des zur Verfügung stehenden finanziellen Betrags rechtmässig ist, kann vorliegend offengelassen werden. Wie nachfolgend aufzuzeigen ist, sind bei den Beschwerdeführenden ohnehin nicht genügend verfügbare finanzielle Mittel pro Monat zur dauerhaften Deckung des Bedarfs ihrer (Schwieger-)Mutter vorhanden.