II/3.1.2). Mit anderen Worten müssen die verfügbaren Einkünfte den Bedarf des Garanten oder der Garantin und des Rentners bzw. der Rentnerin zuzüglich 20 % des Nettoeinkommens des Garanten oder der Garantin decken. Der 20 %-Über- schuss dient einerseits der Bezahlung der laufenden Steuern, die bei der Berechnung des monatlichen Bedarfs des Garanten oder der Garantin nach SKOS nicht eingerechnet sind. Andererseits soll damit gewährleistet werden, dass der Garant oder die Garantin nicht bei jeder Unvorhersehbarkeit in einen finanziellen Engpass gerät (Aargauische Gerichts- und Ver- - 16 -