4.4. 4.4.1. 4.4.1.1. Mit dem Erfordernis der notwendigen finanziellen Mittel im Sinne von Art. 28 lit. c AIG soll das Risiko, dass übersiedelnde Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz von der Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen abhängig werden, minimiert werden (MARTINA CARONI/LISA OTT in: CARONI/ GÄCHTER/THURNHERR, a.a.O., N. 14 zu Art. 28). Es soll vermieden werden, dass die Übersiedlung staatliche Ausgaben verursacht.