stellt (act. 41). Auch wenn dem so ist, hätte zumindest eine Auflistung der Preise für die einzunehmenden Medikamente und die angefallenen monatlichen Kosten für die geltend gemachten ärztlichen Konsultationen vorgenommen werden können. Obwohl die Beschwerdeführenden bereits mit Schreiben vom 23. August 2022 vom MIKA aufgefordert wurden, eine nachvollziehbare Auflistung der Lebenshaltungskosten der (Schwieger- )Mutter einzureichen (MI-act. 466 ff.), sind sie dieser Aufforderung auch im vorliegenden Verfahren vor Verwaltungsgericht nicht in substantiierter Weise nachgekommen.