Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 29. Mai 2023 erhoben die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 14 ff.): 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Es sei E._____ eine Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme auszustellen bzw. der Familiennachzug zu bewilligen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.