Am 3. November 2022 lehnte das MIKA das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme an E._____ ab (MI-act. 483 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 3. November 2022 erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe ihrer neuen Rechtsvertreterin vom 1. Dezember 2022 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MIact. 502 ff.).