Mit Schreiben vom 15. Juni 2022 gewährte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör betreffend Ablehnung des Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme an E._____ (MI-act. 448 ff.). Dazu nahmen die Beschwerdeführenden mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 7. Juli 2022 Stellung (MI-act. 455 ff.). Das MIKA gewährte den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 23. August 2022 erneut das rechtliche Gehör (MI-act. 466 f.). Hierauf reichten die Beschwerdeführenden eine Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 8. September 2022 zu den Akten (MI-act. 469 ff.).