3. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, der Beschwerdeführerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'264.15 (inkl. MwSt.) zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) die PDAG das Familiengericht S. (Akten nach Rechtskraft) Mitteilung an: die Obergerichtskasse die Vertrauensperson: B. -8- Beschwerde in Zivilsachen