5. Mit Instruktionsverfügung vom 30. Mai 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Die Mutter der Beschwerdeführerin, B., wurde als Zeugin vorgeladen. Des Weiteren wurde Dr. med. C., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachterin -3- bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 2. Juni 2023 vorgeladen 6. Mit Eingabe vom 30. Mai 2023 reichte das Familiengericht weitere Akten ein. 7. Der seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 31. Mai 2023 ging am 1. Juni 2023 beim Verwaltungsgericht ein.