2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer reduzierten Staatsgebühr von Fr. 500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 138.00, gesamthaft Fr. 638.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer das Departement für Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung die Einwohnergemeinde Q._____ (Gemeinderat) -8- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten