Der Beschwerdeführer wusste somit auch als Laie, welche Anforderungen an seine Beschwerdeschrift gestellt werden. Wie die Ausführungen in Erwägung I/2 gezeigt haben, richten sich die vom Beschwerdeführer in der Beschwerde und in seiner Eingabe vom 14. August 2023 gestellten Anträge ausschliesslich auf Themen, die Gegenstand des im vorinstanzlichen Entscheid enthaltenen Aufsichtsbeschwerdeentscheids bildeten oder die mit dem vorinstanzlichen Entscheid in keinem -7- Zusammenhang stehen. Einen Antrag auf Aufhebung oder Abänderung des vorinstanzlichen Nichteintretensentscheids ist der Beschwerde nicht zu entnehmen.