Die Vorinstanz setzte sich in Erwägung 3 mit dem von der Einwohnergemeinde Q._____ zu Gunsten der Ortsbürgergemeinde geführten Kontokorrent und dessen Verzinsung auseinander und ging in Erwägung 4 auf die Budgetposition über die Anschaffung von Schulmobiliar für das sanierte Schulhaus ein. Damit behandelte und beantwortete die Vorinstanz die Aufsichtsanzeige.