2. Sinngemäss wäre es gut, wenn das Verwaltungsgericht einen Zinssatz festlegen würde, auf der Grundlage der Aargauischen Kantonalbank. 3. Erfassen der verursachenden Kosten nach Arbeitsstunden, Gemeinkosten, Sachaufwand und Aufwandanteil Infrastruktur für Dienstleistungen der Einwohnergemeinde an die Ortsbürgergemeinde inklusive Wärmeverbund mit einsehbaren Belegen. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: