Die Beträge von Fr. 280'000.00, Anschaffung von Schulmobiliar für das sanierte Schulhaus in der Investitionsrechnung und Kreditkontrolle, Mobiliar für saniertes Schulhaus, seien für ungültig zu erklären. 2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Protokollauszug vom 19. Dezember 2022 die Abweisung der Beschwerde.