3. 3.1 Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden keine Parteikosten ersetzt. 3.2 Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, den Beschwerdegegnern für das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, Parteikosten von Fr. 300.00 (inkl. MWST) zu ersetzen. Zustellung an: das Kantonale Steueramt die Beschwerdegegner den Gemeinderat Q._____ die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten