4.2 4.2.1 Die Überführung eines Vermögenswerts vom Geschäfts- ins Privatvermögen wird der Veräusserung des Vermögenswerts gleichgestellt und führt zu einer steuersystematischen Realisation der darauf liegenden stillen Reserven (§ 27 Abs. 2 StG; wobei diese Regelung bereits unter § 22 Abs. 1 lit. b StG 1983 galt). Überführungen vom Geschäfts- ins Privatvermögen sind -7-