Die Einführung der Präponderanzmethode hatte zur Folge, dass per 1. Januar 2001 bei sämtlichen Grundstücken, die bisher nach der Wertzerlegungsmethode teilweise dem Geschäftsvermögen zugeordnet wurden, aber nicht überwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienten, der als Geschäftsvermögen bezeichnete Teil zwingend ins Privatvermögen überführt werden musste.