4. 4.1 Mit Inkrafttreten des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 per 1. Januar 2001 wurde im aargauischen Steuerrecht die Präponderanzmethode eingeführt. Seither werden gemischt genutzte Grundstücke und andere Vermögenswerte entweder gesamthaft dem Privatvermögen oder gesamthaft dem Geschäftsvermögen zugerechnet, wobei gemäss § 27 Abs. 2 StG als Geschäftsvermögen alle Vermögenswerte gelten, die ganz oder vorwiegend der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen.