Umstritten ist aber, ob die 2001 festgestellten wiedereingebrachten Abschreibungen auf der Liegenschaft Q._____ als stille Reserven zu qualifizieren sind, die erst 2017 und somit innerhalb der letzten zwei Geschäftsjahre seit der definitiven Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit realisiert wurden. Zudem ist zu prüfen, ob die Realisation der stillen Reserven in einem kausalen Zusammenhang mit der Liquidation des Geschäftsvermögens im Rahmen der definitiven Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit steht.