Nach Durchführung einer Einspracheverhandlung am 1. Juli 2020 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache von A._____ und B._____ am 11. November 2020 ab. Integrierender Bestandteil des Einspracheentscheids bildete der Bericht des Landwirtschaftsexperten des Kantonalen Steueramts vom 28. April 2020. -3- C. Mit Eingabe vom 10. Dezember 2020 liessen A._____ und B._____ durch ihren damaligen Vertreter Rekurs erheben beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, welches am 20. April 2023 entschied: