__ geleisteten Kaufpreis reduziert bzw. können sie die übernommene Hypothekarschuld deklarieren oder eine allenfalls doch noch geschuldete Kaufpreisrestanz als Schulden vom steuerbaren Vermögen in Abzug bringen. Da der vertragliche Anspruch der Steuerpflichtigen auf Übertragung des Grundeigentums dem beweglichen Vermögen zuzurechnen ist, wird dieser dem Wohnsitzkanton der Beschwerdeführenden (Kanton T._____) zur Besteuerung zugewiesen und im Kanton Aargau lediglich satzbestimmend berücksichtigt. Die Schulden werden nach Lage der Aktiven ausgeschieden.