Angewendet auf den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Beschwerdeführenden in der Steuerperiode 2017 aufgrund des Anspruchs aus dem Kaufvertrag auf Übertragung des Miteigentumsanteils an der Liegenschaft R._____ Nr. aaa den entsprechenden Vermögenssteuerwert lediglich als Guthaben, d. h. als bewegliches Vermögen, zu deklarieren und zu versteuern haben. Im Gegenzug hat sich ihr Vermögen per Stichtag 31. Dezember 2023 bereits um den im Jahr 2017 an E._____ geleisteten Kaufpreis reduziert bzw. können sie die übernommene Hypothekarschuld deklarieren oder eine allenfalls doch noch geschuldete Kaufpreisrestanz als Schulden vom steuerbaren Vermögen in Abzug bringen.