Im Kaufvertrag vom 15. Dezember 2017 haben die Parteien vereinbart, dass der Kaufpreis in Höhe von Fr. 327'500.00 durch Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen, Schuldübernahme der Hypothek (per 15. Dezember 2017) und einer innert drei Arbeitstagen seit Unterzeichnung des Kaufvertrages zu leistenden Kaufpreisrestanz von Fr. 107'500.00 getilgt wird. Die Beschwerdeführenden haben nicht geltend gemacht, dass diese Vereinbarung nicht eingehalten worden wäre. Entsprechend ist davon auszugehen, dass der gesamte Kaufpreis per 31. Dezember 2017 beglichen wurde. Der Grundbucheintrag erfolgte am 8. Januar 2018.