Eintragung der Handänderung im Grundbuch, ab. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages habe am 15. Dezember 2017 stattgefunden und der Kaufpreis sei am 31. Dezember 2017 getilgt worden. Im Kaufvertrag sei keine Bedingung für das Zustandekommen des Vertrages vereinbart worden, insofern könne im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung nicht von einer unsicheren Forderung ausgegangen werden. Folglich werde den Steuerpflichtigen im Jahr 2017 der gesamte Vermögenssteuerwert der Liegenschaft angerechnet; eine Kaufpreisschuld habe per 31. Dezember 2017 nicht mehr bestanden.