2. 2.1 Die Vorinstanz hat im Urteil vom 23. März 2023 im Wesentlichen erwogen, dass der Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung beim Grundstückkauf gemäss Art. 216 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (OR; SR 220) den Vertragsschluss gültig mache. Dieser stelle den steuerbaren Einkommenszugang bzw. den Zeitpunkt des Vermögensüberganges dar. Aus diesem Grund hänge die Besteuerung nicht von der Vertragserfüllung, d. h. der Eigentumsübertragung mittels -5-