2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 145.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt also CHF 745.00, zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. D. 1. Mit Beschwerde vom 17. Mai 2023 gelangten die Steuerpflichtigen an das Verwaltungsgericht und stellen folgende Anträge: 1. Obgenannter 'Spezialverwaltungsgerichtsentscheid' und damit ebenso die vorinstanzlichen Entscheide zu Steuerentscheid /-Ausscheidung 2017 seien aufzuheben.