1. Antritt von Nutzen und Schaden Der Antrittstermin (Nutzen und Schaden) erfolgt mit der heutigen Vertragsunterzeichnung. Der Kaufvertrag kann dem Grundbuchamt erst zum Vollzug angemeldet werden, wenn die Verkäuferschaft der Urkundsperson schriftlich den Eingang der Kaufpreisrestanz bestätigt hat. Das Grundbuchamt wird davon entbunden, die vorgenannte Voraussetzung zu prüfen. […]