Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 23. März 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 15. Dezember 2017 erwarb die in S._____ (Kanton T._____) wohnhafte D._____ von ihrem früheren Ehemann E._____ dessen hälftigen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft R._____ Nr. aaa. Die Beschwerdeführerin war zu diesem Zeitpunkt bereits Eigentümerin des anderen hälftigen Miteigentumsanteils. Der Kaufvertrag enthält u. a. folgende Bestimmungen: