2.3. 2.3.1. Mit Beschluss vom 11. April 2022 verzichtete der Sozialausschuss S. auf die Anrechnung der Mietkosten von Fr. 490.00 (inkl. Nebenkosten) im Sozialbudget der Beschwerdeführerin. Hierzu wurde ausgeführt, "die Wohnkosten können im Sozialhilfebudget nicht angerechnet werden, da es sich um einen Zuzug in ein bestehendes Mietverhältnis handelt (Wohnung des Partners) und dem Untermietverhältnis die Zustimmung des Vermieters fehlt" (Beschluss-Ziffer 3). In den Erwägungen wurde zudem darauf hingewiesen, dass auch der Hauptmietvertrag nicht vorhanden sei.