2. Weiter ersuche ich das Verwaltungsgericht, unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, da A. nur über ein sehr geringes Einkommen (Ergänzungsleistungen) verfügt. 2. Die Beschwerdestelle SPG verzichtete mit Eingabe vom 25. Mai 2023 auf eine Beschwerdeantwort. 3. Der vorliegende Entscheid erging auf dem Zirkularweg (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: