3. Frau A. bewohnt mit ihrem Partner ein Studio an der X-Strasse in T.. Die Mietkosten betragen Fr. 490.00 inkl. Nebenkosten. Die Wohnkosten können im Sozialhilfebudget nicht angerechnet werden, da es sich um einen Zuzug in ein bestehendes Mietverhältnis handelt (Wohnung des Partners) und dem Untermietverhältnis die Zustimmung des Vermieters fehlt. (…) B. 1. Gegen den Beschluss des Sozialausschusses erhob A. mit Eingabe vom 2. Mai 2022 Verwaltungsbeschwerde und beantragte: 1. Die Unterstützung für A. inkl. Krankenkasse und Wohnkosten per Februar 2022 anzuordnen.