Dies gilt auch für die teilweise abgedeckte bzw. geschwärzte Version: Zwar wurden damit verschiedene Passagen unkenntlich gemacht, die auf einen Kaufvertrag schliessen lassen (Betreffnis; Ziffer 1 ["… dass C. von D. aus dessen Bestand per 20.2.1998 zum Kaufpreis über CHF 2.500.000.-- Aktien … erwirbt"]; Ziffer 2 [insbesondere: "Zwecks Finanzierung des Kaufpreises …"]; Ziffer 4 ["… den Kaufpreis …"]). Andererseits wurde der Begriff "Kaufpreisrestanz" belassen, zudem wurde der Passus in Ziffer 2, wonach zwei Darlehensverträge etabliert worden waren, gestrichen. Letzteres hatte zur Folge, dass die verbliebene Version der Aktennotiz keinen Hinweis auf ein Darlehen mehr enthielt und in-