weil die Beschwerdeführerin für ihren Klienten gegen das Urteil des Obergerichts vom 30. Mai 2022 Beschwerde ans Bundesgericht erhoben habe. Das Standesrecht dürfe nicht dazu missbraucht werden, Ziele zu verfolgen, die nicht dem Zweck des Standesrechts entsprechen würden. Die Vorinstanz habe diesen Sachverhalt nicht ansatzweise geprüft.