B. Die Anwaltskommission leitete in der Folge ein Aufsichtsverfahren gegen Rechtsanwältin A._____ ein und entschied am 14. April 2023: 1. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwältin lic. iur. A._____ eine Berufsregelverletzung i.S.v. Art. 12 lit. a BGFA begangen hat. 2. Rechtsanwältin lic. iur. A._____ wird mit einer Verwarnung belegt. 3. Die Kosten dieses Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'500.00, der Kanzleigebühr und Auslagen von CHF 130.00, werden Rechtsanwältin lic. iur. A._____ auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten zugesprochen.