Im Schreiben vom 21. Juli 2022 ging das Strassenverkehrsamt auf diese im Rahmen des rechtlichen Gehörs eingereichte Stellungnahme ein und wies den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit hin, einen beschwerdefähigen Entscheid zu verlangen (Vorakten, act. 507). Hernach erging die Verfügung vom 1. September 2022 mit einer Rechtsmittelbelehrung; zusätzlich wurde auf das rechtliche Gehör und Art. 23 Abs. 1 SVG hingewiesen (Vorakten, act. 513 ff., vgl. die - 15 -