Der Suchtberater führte in seinem Schreiben an das Strassenverkehrsamt vom 27. März 2023 unter anderem aus, der bisherige Verlauf sei positiv einzuschätzen. Der Beschwerdeführer befinde sich in einer stabilen psychosozialen und gesundheitlichen Situation, was für die kurz- bis mittelfristige Prognose ebenfalls günstig sei. Da es seit Beratungsbeginn keine Situation gegeben habe, in der eine Konsumambivalenz aufgetreten wäre, die Aufschluss geben würde, wie der Beschwerdeführer darauf reagieren könne, sei eine langfristige prognostische Einschätzung nur begrenzt möglich.